Notar Oleksandr Kuliyevych
Als Notar bin ich Ihr unparteilicher und unabhängiger Berater bei schwierigen Rechtsgeschäften. Ich errichte also nicht nur eine rechtssichere Urkunde, sondern berate Sie auch umfassend – vom Erwerb einer Immobilie, bis hin zur Gründung einer Kapitalgesellschaft.
Unterstützt von einem Team motivierter und qualifizierter Mitarbeiter, stehen Sie bei uns im Mittelpunkt – Wir betreuen Sie kompetent in allen Bereichen notarieller Tätigkeit.
Als Amtsnachfolger verwahre ich die Akten und Urkunden der Notarin Regina Weiße a.D.
2007 – 2013
Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
2012 – 2014
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung
2013
Erste juristische Staatsprüfung
2013 – 2015
Referendariat in Sachsen-Anhalt
2015
Zweite juristische Staatsprüfung
2015 – 2018
Assessor, Insolvenzsachbearbeiter
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung
2018 – 2022
Notarassessor in Sachsen-Anhalt mit Stationen in Zeitz, Dessau-Roßlau, Magdeburg, Gräfenhainichen, Sangerhausen und Halle
2022
Ernennung zum Notar auf Lebenszeit in Halle (Saale)
Aktenverwahrer der Notarin Regina Weiße a.D.
Oleksandr Kuliyevych
Mein Team und ich sind für Sie da
Ob Immobilenübertragung, Beratung zu einem Testament oder die Gründung einer GmbH – wir stehen Ihnen zur Seite!
Immobilien
• Kaufverträge
• Bauträgerverträge
• Wohnungseigentum
• Teilungserklärungen
• Grundschulden
• Erbbaurechte
• Dienstbarkeiten
Vererben / Schenken
• Testamente
• Erbverträge
• Erbscheinsanträge
• Erbausschlagungen
• Überlassungen
• Erbteilsübertragungen
• Erbauseinandersetzungen
Unternehmen
• Gesellschaftsgründungen
• Gesellschafterbeschlüsse
• Handelsregisteranmeldungen
• Geschäftsanteilsabtretungen
• Unternehmenskaufverträge
• Unternehmensnachfolge
• Vereinsregisteranmeldungen
Familie
• Eheverträge
• Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Adoptionen
Notfallvorsorge
• Generalvollmachten
• Vorsorgevollmachten
• Betreuungsverfügungen
• Patientenverfügungen
Kosten
Die Notarkosten sind im Notar- und Gerichtskostengesetz bundesweit einheitlich und für alle Notare verbindlich festgelegt. Notarinnen und Notare sind gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Dabei sind Gebührenvereinbarungen jeder Art unzulässig.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz sieht ein besonderes soziales Gebührensystem vor, das allen Menschen Zugang zur notariellen Unterstützung ermöglichen soll. Die Gebühren richten sich daher nicht nach dem zeitlichen Aufwand des Notars, sondern nach dem Wert des Geschäfts. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.
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